Lebenslauf als Koch/Köchin
Aktualisiert am . Wie wir unsere Ratgeber erstellen.
Wichtige Kenntnisse für den Lebenslauf als Koch/Köchin
Begriffe, die in Stellenanzeigen stehen und nach denen ATS-Filter suchen. Nimm nur die auf, die du wirklich beherrschst.
- À-la-carte-Küche
- Mise en place
- Saucen und Fonds
- Fleisch- und Fischzubereitung
- Menüplanung
- Kalkulation
- Warenannahme und Lagerhaltung
- HACCP
- Allergenkennzeichnung
- Arbeiten unter Zeitdruck
Tipps für deinen Lebenslauf als Koch/Köchin
- Nenne die Art der Küche: à la carte, Bankett, Gemeinschaftsverpflegung, Systemgastronomie oder Sterneküche.
- Gib deinen Posten an, zum Beispiel Entremetier, Saucier, Gardemanger oder Chef de Partie.
- Beschreibe die Größe des Betriebs: Plätze, Gedecke pro Tag oder Teamgröße.
- Erwähne HACCP und die Allergenkennzeichnung.
- Zeige Spezialisierungen: vegetarische und vegane Küche, regionale Küche, Patisserie oder internationale Küche.
- Führe Wettbewerbe, Auszeichnungen des Betriebs oder Stationen in bekannten Häusern auf.
Beispiele für dein Kurzprofil als Koch/Köchin
Passe diese Beispiele mit deinen echten Angaben an: Berufserfahrung, Branche, Tools und Qualifikationen.
Koch mit 8 Jahren Berufserfahrung in der gehobenen À-la-carte-Küche und im Bankett eines Hotels mit 120 Plätzen. Als Chef de Partie leite ich den Saucier-Posten, plane die Mise en place, kalkuliere Gerichte mit und halte HACCP und die Allergenkennzeichnung ein. Erfahrung mit Menüs für bis zu 300 Gäste.
Frisch ausgebildete Köchin mit Ausbildung in einem regionalen Landgasthof. Ich arbeite sauber und schnell, beherrsche die Grundtechniken und koche gern vegetarisch. Ich suche meine erste Stelle als Jungköchin in einer À-la-carte-Küche.
Andere Berufsbezeichnungen
Suche auch danach und verwende im Lebenslauf die Bezeichnung aus der Stellenanzeige.
- Jungkoch/Jungköchin
- Chef de Partie
- Commis de Cuisine
- Sous-Chef
- Küchenchef/-in
- Fachkraft Küche
So schreibst du deinen Lebenslauf als Koch/Köchin Schritt für Schritt
Schreibe ein kurzes Profil
Fasse in „Über mich“ in drei oder vier Zeilen deine Berufserfahrung, die Art der Küche, deinen Posten und deine Spezialisierungen zusammen.
Beschreibe deine Berufserfahrung
Nenne unter „Berufserfahrung“ Betrieb, Küche, Posten, Teamgröße und Gedecke.
Ergänze Ausbildung und Nachweise
Trage unter „Ausbildung“ deinen Abschluss ein und unter „Zertifikate“ die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz und Fortbildungen.
Zeige deine Erfolge
Nenne unter „Erfolge“ Wettbewerbe, neue Karten, die du entwickelt hast, oder Auszeichnungen des Teams.
Passe deinen Lebenslauf an die Stellenanzeige an
Füge die Stellenanzeige in Beatjob ein: Die KI verbessert die Formulierungen mit den Schlüsselbegriffen, die deine Erfahrung belegt. Lade danach das PDF herunter.
Weitere Lebenslauf-Beispiele
- Servicekraft (Kellner/-in)
- Küchenhilfe
- Barkeeper/-in
- Barista
- Restaurantleiter/-in
- Verkäufer/-in
- Kassierer/-in
- Regalauffüller/-in
- Filialleiter/-in
- Hotelfachmann/-frau
- Housekeeping-Mitarbeiter/-in
- Hausdame
- Konditor/-in
- Sommelier/Sommelière
- Animateur/-in
- Kaufmann/-frau im Einzelhandel
- Bäcker/-in
- Fleischer/-in
- Alle Berufe ansehen
Häufige Fragen zum Lebenslauf als Koch/Köchin
Wie lange dauert die Ausbildung zum Koch?
Drei Jahre. Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen; in Teil 2 planen, bereiten und präsentieren die Prüflinge unter anderem ein Drei-Gänge-Menü.
Was ist die Fachkraft Küche?
Eine zweijährige Ausbildung. Wer sie abgeschlossen hat, kann sich 24 Monate auf die Ausbildung zum Koch anrechnen lassen, wenn die Vertragsparteien das vereinbaren.
Brauche ich eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz?
Ja, in der Küche einer Gaststätte gilt das für alle. Wer erstmals gewerbsmäßig in Küchen von Gaststätten arbeitet oder mit Lebensmitteln wie Fleisch, Milcherzeugnissen, Fisch, Eiprodukten oder Speiseeis in Berührung kommt, braucht eine Bescheinigung über die Belehrung durch das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt. Sie darf nicht älter als drei Monate sein; danach belehrt der Arbeitgeber alle zwei Jahre.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch und zur Köchin (KochAusbV)
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Küche (FKüAusbV)
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet: Infektionsschutzgesetz (IfSG), § 43 Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes
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